Fragen (FAQ)


 

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Die Beschussämter in Deutschland prüfen Jagd-, Sport-, und Verteidigungswaffen und Munition.

Einige Ämter (siehe Leistungen in nachfolgender Tabelle) prüfen zusätzlich Schutzmaterial und Konstruktionen für den Personen und Objektschutz (z. B. Panzerglas, Schutzwesten und Sicherheitsfahrzeuge).

 


 

Bundesland

Beschussamt

Leistungen

Baden-Württemberg

Ulm

Waffen-, Munitions- und Materialprüfung

Bayern

Mellrichstadt

Waffen- Munitions- und Materialprüfung

München

Waffen- Munitions- und Materialprüfung

Niedersachsen

Hannover

Waffenprüfung

Nordrhein-Westfalen

Köln

Waffen- und Munitionsprüfung

Schleswig-Holstein

Kiel

Waffen- und Munitionsprüfung

Thüringen

Suhl

Waffen- und Munitionsprüfung

 

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist für die Bauartzulassung von Handfeuerwaffen und Einsteckläufen nach § 7 und 8 Beschussgesetz zuständig. (Bitte entsprechneden Suchbegriff auf der Homepage der PTB unter "Suche" eingeben.)

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) erteilt Zulassungen von pyrotechnischer Munition nach § 10 Beschussgesetz.
(Bitte entsprechneden Suchbegriff auf der Homepage der BAM unter "Suche" eingeben.)

Die Prüfung von Waffen und Munition ist bundeseinheitlich geregelt. Für die Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens ist das Bundesministerium des Inneren (BMI) zuständig.

Auf internationaler Ebene haben Belgien, Chile, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, Russland, die Slowakische Republik, Spanien und die Tschechische Republik und Ungarn die gegenseitige Anerkennung ihrer Prüfzeichen für die Waffen- und Munitionsprüfung vereinbart. Die laufenden Geschäfte dieser Vereinbarung werden von der Commission Internationale Permanente pour l’Epreuve des Armes à Feu Portatives (ständige internationale Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen), C.I.P. wahrgenommen.

 


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