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Die Beschussämter in Deutschland prüfen Jagd-, Sport-, und Verteidigungswaffen und Munition. Einige Ämter (siehe Leistungen in nachfolgender Tabelle) prüfen zusätzlich Schutzmaterial und Konstruktionen für den Personen und Objektschutz (z. B. Panzerglas, Schutzwesten und Sicherheitsfahrzeuge). |
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Bundesland |
Beschussamt |
Leistungen |
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Baden-Württemberg |
Waffen-, Munitions- und Materialprüfung |
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Bayern |
Waffen- Munitions- und Materialprüfung |
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| München |
Waffen- Munitions- und Materialprüfung |
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Niedersachsen |
Hannover |
Waffenprüfung |
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Nordrhein-Westfalen |
Waffen- und Munitionsprüfung |
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Schleswig-Holstein |
Waffen- und Munitionsprüfung |
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Thüringen |
Waffen- und Munitionsprüfung |
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist für die Bauartzulassung von Handfeuerwaffen und Einsteckläufen nach § 7 und 8 Beschussgesetz zuständig. (Bitte entsprechneden Suchbegriff auf der Homepage der PTB unter "Suche" eingeben.)
Die Bundesanstalt für Materialforschung
und -prüfung (BAM) erteilt Zulassungen von pyrotechnischer Munition
nach § 10 Beschussgesetz.
(Bitte entsprechneden Suchbegriff auf der Homepage der BAM unter "Suche"
eingeben.)
Die Prüfung von Waffen und Munition ist bundeseinheitlich geregelt. Für die Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens ist das Bundesministerium des Inneren (BMI) zuständig.
Auf internationaler Ebene haben Belgien, Chile, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, Russland, die Slowakische Republik, Spanien und die Tschechische Republik und Ungarn die gegenseitige Anerkennung ihrer Prüfzeichen für die Waffen- und Munitionsprüfung vereinbart. Die laufenden Geschäfte dieser Vereinbarung werden von der Commission Internationale Permanente pour l’Epreuve des Armes à Feu Portatives (ständige internationale Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen), C.I.P. wahrgenommen.
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